Die 10-Punkte-Charta dient einerseits der Selbstverständigung innerhalb der Gruppe der Initiator*innen, was als Schlaraffenband und v.a. als
Naschort zu verstehen ist, andererseits aber auch als Kooperationsgrundlage mit Partner*innen, um den Namen „Naschort des Schlaraffen-
bandes“ verwenden zu dürfen.
Präambel
Das Schlaraffenband verwirklicht eine gemeinsame Vision der Ernährungsräte Essen, Bochum und Dortmund. Es vermittelt eine Vorstellung
von der „Essbaren Stadt“ an Radwegen des Ruhrgebiets mit verschiedenen „Naschorten“, mit Obstbäumen, Beerensträuchern, Nussgehöl-
zen oder Hochbeeten voll essbarer Wild- und Küchenkräuter. An den Naschorten können die Besucher*innen je nach Jahreszeit pflücken
und probieren, über Schilder mit QR-Codes werden Informationen zu den Pflanzen zur Verfügung gestellt. Nach Möglichkeit sollen Trink-
brunnen eingerichtet oder andere Möglichkeiten der Trinkwasserversorgung bereitgestellt werden. Als Verbindung zwischen den Naschor-
ten dient das „Wilde Naschband“: Essbare Wildkräuter und -gehölze entlang der Radwege bieten das ganze Jahr über eine gesunde und
schmackhafte Bereicherung des Speiseplans, auf die das Schlaraffenband mit Informationstafeln hinweist.
Ziel des Schlaraffenbandes ist es, zunächst das Radwegenetz im Ruhrgebiet durch die Er„fahr“barkeit der „Essbaren Stadt“ zu bereichern,
zu mehr Biodiversität und Umweltbildung beizutragen und nachhaltige Mobilität und Gesundheit zu fördern. Im Besonderen sollen die Na-
schorte für das Thema „Ernährung“ sensibilisieren. Die quartiersbezogene Gestaltung und Organisation der Naschorte mit der Nachbarschaft
vermittelt die Erfahrung von Selbstwirksamkeit und fördert das soziale Miteinander. Die Naschorte sind Erholungs- und Erfahrungsräume
sowie konkrete Modelle zur Nachahmung.
(1) Das Schlaraffenband verbindet Naschorte in der Region im Sinne der Essbaren Stadt. Die Naschorte des Schlaraffenbandes liegen in
einem überregionalen Netzwerk von Radwegen bzw. sind damit gut verbunden.
(2) Naschorte sind reale, zu definierende Flächen mit Aufenthaltsqualität und bieten Fläche/Infrastruktur für Rast und Begegnung.
(3) Naschorte können zudem umfassender und größer mit Begegnung, Bildung und Versorgung angelegt sein oder sich in größere Gesamt-
projekte von Trägern/Einrichtungen integrieren (im Sinne der Essbaren Stadt).
(4) Naschorte müssen unmittelbar essbare Kultur- und Wildpflanzen (z.B. Obstbäume, Beerenhecken, Beete, Nussgehölze, Schattenspen-
der) anbieten. Naschorte sollen so angelegt sein, dass sie möglichst über die Jahreszeiten hinweg funktionieren. Hierzu kann das Schlaraf-
fenband beraten und unterstützen.
(5) Naschorte müssen einen Beitrag zur Steigerung der Biodiversität leisten und der biologischen Vielfalt dienen.
Hierzu kann das Schlaraffenband beraten oder Beratung vermitteln.
(6) Naschorte sind als solche zu kennzeichnen und zu kommunizieren, auf der Basis des Kommunikationskonzep-
tes des Schlaraffenbandes.
(7) Naschorte bzw. deren Träger verpflichten sich bei Auswahl, Planung, Aufbau, Pflege und Betrieb zur Beach-
tung dieser Charta, die vom Schlaraffenband aufgestellt und weiterentwickelt wird. Das Schlaraffenband erarbei-
tet mit den örtlichen Trägern hierzu verbindliche Vereinbarungen zu den jeweiligen Naschorten.
(8) Naschorte benötigen örtliche Partner, die die Verfügbarkeit der Flächen sicherstellen, die Finanzierung für
potenzielle Investitionen mitbringen und für die Herstellung und Pflege verbindliche Verantwortung übernehmen.
Die Träger der Naschorte werden Mitglied im Schlaraffenband.
(9) Naschorte werden durch die Inhalte dieser Charta definiert. Das Recht zur Führung der Bezeichnung Naschort
kann bei Zuwiderhandlung auch entzogen werden.
(10) Die Naschorte werden durch ein „Wildes Naschband“ verbunden, das mit bereits bestehenden essbaren
Wildpflanzen, Wildblumen, Streuobstwiesen und Blühstreifen zwischen den Naschorten Verbindungen schafft.
Auf das „Wilde Naschband“ und die essbaren Wildpflanzen wird über Infotafeln und QR-Codes hingewiesen.
Bochum, 13. März 2025